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Aktueller Ratgeber
BEG-Reform 2026: Was sich ändert →

Welche Heizung
rechnet sich wirklich?

Nutzen Sie unsere Beispielrechnung: Finden Sie heraus, was für Ihr Gebäude realistisch drin ist, und nehmen Sie danach in Ruhe Kontakt zu Fachbetrieben auf.

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Beispielrechnung, ohne Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit
Ihre geschätzte Förderung
7.500 € – 20.000 €
Abhängig von der Bonus-Kombination – in Einzelfällen bis zu 80 % möglich.
Ihr geschätzter Eigenanteil
5.000 € – 17.500 €

Diesen Anteil können Sie zusätzlich finanzieren:

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Was Ihre Angaben nahelegen

Was Ihr Verbrauch nahelegt: Ihre angegebenen 2.000 € pro Jahr liegen unter dem für Gebäude dieser Zeit üblichen Rahmen von ca. 2.500 €–4.500 € – möglicherweise ist Ihr Haus schon teilweise saniert.

Rückschluss zur Gebäudehülle: Gebäude aus dieser Zeit sind ohne nachträgliche Sanierung meist nur schwach gedämmt.

Förderrechnung mit Ihren Zahlen: Bei 25.000 € Investition ergäbe die BEG-Förderung (30–80 %, Stand 21.07.2026) etwa 7.500 €–20.000 € Zuschuss, Ihr Eigenanteil läge grob bei 5.000 €–17.500 €.

Ihre aktuelle Heizung: Ihre Gasheizung ist noch vergleichsweise jung – ein Komplettaustausch lohnt sich meist erst bei einem Defekt oder wenn die Förderung besonders attraktiv ist. Läuft sie aktuell nicht (z. B. Defekt oder Übergangslösung), zählt für den Klimageschwindigkeitsbonus meist die fachgerechte Entsorgung – nicht, dass sie bis zuletzt in Betrieb war.

Rechtslage, Stand heute: Die BEG-Förderung läuft seit der Reform vom 21.07.2026 mit den oben genannten Sätzen. Das Heizungsgesetz (GEG) wird parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz umgebaut – Fristen für Bestandsgebäude können sich noch verschieben.

Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis Ihrer Angaben, keine Heizlastberechnung und kein Ersatz für eine Vor-Ort-Energieberatung. Alle Zahlen sind Näherungen, Stand 21. Juli 2026.

Kostenlos & unverbindlich · das Ergebnis oben sehen Sie ohne jede Registrierung

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Lesen Sie sich in Ruhe ein – und nehmen Sie unsere Checkliste mit den wichtigsten Begriffen und Fragen mit ins Gespräch mit Ihrer Bank.

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Wie Sie jetzt Kontakt aufnehmen können

Wir vermitteln über unser Partnernetzwerk – wie schnell und wie viele Fachfirmen sich zurückmelden, hängt vom jeweiligen Anbieter und Ihrer Region ab. Daneben zeigen wir Ihnen auch den unabhängigen Weg.

Lieber unabhängig selbst suchen?

Die Handwerkskammern führen ein kostenloses, offizielles Verzeichnis geprüfter Mitgliedsbetriebe in Ihrer Region – ganz ohne Vermittlung über uns.

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Häufige Fragen

Klarheit statt Kleingedrucktem.

Ist der Service wirklich kostenlos?

Ja, absolut. Unser Service finanziert sich über das Partnernetzwerk. Für Sie als Hausbesitzer fallen für die Nutzung des Assistenten und die anschließende Angebotserstellung keinerlei Gebühren an.

Schließe ich einen Vertrag ab?

Nein! Sie gehen keinerlei Kaufverpflichtung ein. Sie fordern lediglich Informationsmaterial und Angebote an. Ob Sie sich später für eine Umsetzung entscheiden, liegt komplett bei Ihnen.

Was passiert mit meinen Daten?

Der Vergleichsrechner ist eine direkt eingebettete Anwendung unseres Partners Aroundhome – Ihre Angaben werden direkt dorthin übermittelt, nicht bei uns gespeichert. Aroundhome nutzt sie ausschließlich, um passende Fachfirmen zu finden, die sich telefonisch bei Ihnen melden. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wie lange dauert der Prozess?

Die Eingabe im Formular dauert weniger als 2 Minuten. Anschließend meldet sich zeitnah ein Fachberater bei Ihnen, um die letzten Details zu besprechen und das Angebot vorzubereiten.

Offizielle KfW & BAFA Updates

21.7.2026 | Förder-Update

BEG-Reform 2026: Das ändert sich heute bei der Förderung für Heizung, Dämmung & Fenster

Heute, am 21. Juli 2026, nimmt die KfW nach einer kurzen Antragspause die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder entgegen – zu spürbar veränderten Konditionen. Wer gerade eine Sanierung plant, sollte die folgenden Punkte kennen, bevor Verträge unterschrieben werden.

Heizungstausch (KfW 458): höherer Höchstsatz, neue Bedingungen

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht weiterhin allen selbstnutzenden Eigentümern offen, unabhängig vom Einkommen. Verändert hat sich vor allem die Bonus-Kombination: Wer den Klimageschwindigkeitsbonus (beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Kohleheizung) mit dem gestaffelten Einkommensbonus kombiniert, kann laut ADAC und Verbraucherzentrale künftig auf bis zu 80 Prozent Förderung kommen – bisher waren maximal 70 Prozent gedeckelt.

  • Neuer Kinderzuschlag: Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das für den Einkommensbonus angerechnete Jahreseinkommen rechnerisch um 10.000 Euro.
  • Der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent entfällt. Stattdessen sind ab sofort natürliche Kältemittel Voraussetzung für die Förderung.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise. Wer die Sanierung noch 2026 umsetzt, sichert sich die aktuell höheren Sätze.

Dämmung & Fenster (BAFA BEG EM): Vorsicht bei kleineren Projekten

Bei Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach oder Fenstern bleibt es bei der Basisförderung von 15 Prozent plus 5 Prozentpunkten Bonus über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) – zusammen bis zu 20 Prozent. Die wichtigste Änderung: Der iSFP-Bonus gilt für Anträge ab heute nur noch, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen. Wer zum Beispiel nur die Fenster eines einzelnen Raums tauschen lässt, bekommt den Bonus unter Umständen nicht mehr.

Was Sie jetzt konkret beachten sollten

  • Technische Projektbeschreibungen (TPB), die bis zum 8. Juli 2026 erstellt wurden, gelten nur noch bis zum 20. Juli 2026 zu den alten Konditionen. Für Anträge ab heute ist eine neue TPB nötig.
  • Schließen Sie Lieferverträge mit dem Handwerksbetrieb möglichst erst nach der Förderzusage – oder mit einer aufschiebenden Bedingung, die an die Zusage gekoppelt ist.
  • Da sich die Bonus-Kombination von Haus zu Haus stark unterscheidet, lohnt sich eine Berechnung mit Ihren konkreten Eckdaten. Genau das übernimmt unser kostenloser Assistent oben auf der Seite für Sie.
Fördert auch Ihr Bundesland zusätzlich? (aufklappen)

Baden-Württemberg: Die L-Bank flankiert die Bundesmittel durch ergänzende zinsverbilligte Darlehen und das Förderprogramm Klimaschutz-Plus.

Bayern: Über die BayernLabo gibt es zinsgünstige Darlehen, über das BioKlima-Programm zusätzliche Zuschüsse für Biomasseheizungen.

Berlin: Das Land gewährt über das IBB-Programm Effiziente GebäudePLUS zusätzliche Zuschüsse für Heizungstausch und energetische Sanierung.

Brandenburg: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt über die RENplus-Richtlinie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Bremen: Über die Bremer Aufbau-Bank (BAB) gibt es spezielle Förderbausteine für Dämmmaßnahmen und Wärmepumpen.

Hamburg: Die IFB Hamburg bezuschusst mit dem Programm "Erneuerbare Wärme" gezielt den Austausch fossiler Heizungen.

Hessen: Die WIBank stellt zinsgünstige Darlehen und punktuelle Zuschüsse für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden bereit.

Mecklenburg-Vorpommern: Über das Landesförderinstitut (LFI) werden Klimaschutzprojekte und Investitionen in erneuerbare Energien unterstützt.

Niedersachsen: Die NBank flankiert Sanierungsvorhaben durch landesspezifische Energieeffizienz-Kredite und Zuschüsse für Energieberatungen.

Nordrhein-Westfalen: Das Programm progres.nrw bietet zusätzliche Zuschüsse für bestimmte Klimaschutztechnik wie Geothermie und Solarthermie; die frühere Speicherförderung für private PV-Anlagen wurde bereits 2022 eingestellt.

Rheinland-Pfalz: Die ISB unterstützt Eigentümer mit zinsgünstigen Modernisierungsdarlehen für Heizungstausch und energetische Aufwertungen.

Saarland: Das Programm KlimaPlus Saar der SIKB bietet ergänzende finanzielle Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert im Rahmen regionaler Energie- und Klimaprogramme nachhaltige Sanierungen und Heizungsumstellungen.

Sachsen-Anhalt: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt zinsgünstige IB-Darlehen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sowie erneuerbare Energien.

Schleswig-Holstein: Die IB.SH fördert über das landeseigene Klimaschutz-Förderprogramm den Ausbau erneuerbarer Energien in Wohngebäuden.

Thüringen: Die Thüringer Aufbaubank (TAB) gewährt über Richtlinien wie Klima Invest Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen und regenerative Energielösungen.

Landesprogramme ändern sich häufig und gelten oft nur für bestimmte Technologien, Zielgruppen oder Zeiträume. Prüfen Sie das aktuelle Angebot direkt bei der genannten Förderbank Ihres Bundeslandes.

Haftungsausschluss: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 21. Juli 2026. Die BEG-Reform wird derzeit laufend präzisiert – aktuelle Details finden Sie unter www.kfw.de und www.bafa.de.

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